Hier noch zu der Frage, warum Ebay nichts unternimmt:
Ebay stellt nur die technische Plattform zur Verfügung. Ein Hallenbesitzer, der seine Halle für einen Flohmarkt vermietet, kann auch nicht alle Fälscher vor die Tür setzen. Das macht die Polizei.
Ebay selbst schreibt dazu u. a.:
Hallo Herr Kraft!
eBay ist dazu verpflichtet, den staatlichen Ermittlungsbehörden, auf deren Anfrage hin, die Bestandsdaten von Nutzern mitzuteilen, wenn diese
Nutzer (z.B. durch das rechtlich verbotene Anbieten eines speziellen Artikels)
strafrechtlich relevante Normen verletzt haben.
eBay ist zu dieser Mitteilung auf Anfrage der Ermittlungsbehörden hin
verpflichtet.
eBay achtet streng auf die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen
Regelungen. Eine Mitteilung an Dritte kann nur erfolgen, wenn ein
dementsprechender Auskunftsanspruch besteht.
Bezüglich des von Ihnen geschilderten Vorfalles bzw. Falles möchten wir Ihnen
folgendes mitteilen.
Wie Sie vielleicht wissen, kauft oder verkauft eBay nicht selbst Artikel,
sondern stellt lediglich die technologische Infrastruktur für diesen Marktplatz
zur Verfügung und tritt gegebenenfalls als Mittler zwischen Verkäufern und
Käufern auf.
Es liegt in der Verantwortung der Verkäufer, die Rechtmäßigkeit Ihrer Angebote
sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und Informationen hierfür zu
beschaffen.
Erlangt eBay Kenntnis von erkennbar rechtswidrigen Angeboten auf der
Auktionsplattform, werden diese Auktionen gelöscht, die Anbieter verwarnt und
über die Hintergründe des Auktionsabbruches informiert. Voraussetzung hierfür
ist allerdings, dass die Rechtsverletzung als solche für Dritte klar
identifizierbar ist oder eBay eine eidesstattliche Versicherung über die
Verletzung von geistigem Eigentum vorgelegt wird.
In Auktionen, bei denen durch die unterbreiteten Angebote vermeintlich Rechte
verletzt werden, dies aber nur für Eingeweihte bzw. Rechteinhaber ersichtlich
ist und bei denen eBay beweissichere Grundlagen fehlen, kann
eBay nicht ohne weiteres eingreifen, da eBay sonst mit haftungsrechtlichen
Problemen konfrontiert werden kann.
In derartigen Fällen empfehlen wir Betroffenen bzw. Rechteinhabern, sich mit den
Anbietern selbst auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte
gegen diese einzuleiten.
Mit freundlichen Grüssen
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